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	<title>Robert Scholz</title>
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	<description>Psychoanalytiker (DGPT)       Psychologischer Psychotherapeut</description>
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		<title>Kontaktdaten</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 21:24:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Postanschrift: Kiliansring 5 65343 Eltville Telefon: 06123 &#8211; 70 20 14 E-Mail: kontakt@scholz-psychotherapie.de &#160;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h6>Postanschrift:<br />
Kiliansring 5<br />
65343 Eltville<br />
<strong>Telefon: 06123 &#8211; 70 20 14</strong><br />
E-Mail: kontakt@scholz-psychotherapie.de</h6>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Rechtliche Hinweise</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 21:13:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gesetzliche Berufsbezeichung: Psychologischer Psychotherapeut Die Approbation wurde verliehen am 4. Oktober 2007 vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz. Es besteht eine Mitgliedschaft in der Landespsychotherapeutenkammer Hessen (LPK-Hessen, Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden), Mitgliedsnummer 28450. Neben dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) gelten &#8230; <a href="http://robertscholz.net/?p=162">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gesetzliche Berufsbezeichung: Psychologischer Psychotherapeut</p>
<p>Die Approbation wurde verliehen am 4. Oktober 2007 vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.</p>
<p>Es besteht eine Mitgliedschaft in der Landespsychotherapeutenkammer Hessen (LPK-Hessen, Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden), Mitgliedsnummer 28450. Neben dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) gelten die dortigen berufsrechtlichen Regelungen. Die LPK-Hessen ist gemäß § 6, Nr. 3 des Teledienstgesetzes (TDG) die zuständige Aufsichtsbehörde.</p>
<p>Die Kassenzulassung erfolgte durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Theodor-Heuss-Allee 110, 60486 Frankfurt/M.<br />
Betriebsstellennummer (BSNR) 457064800<br />
Arztnummer (LANR) 204936968</p>
<p>Eine Umsatzsteuer-Indentifikationsnummer entfällt, da psychotherapeutische Leistungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Psychotherapeutische Leistungen sind heilberuflich gem. UStG § 4, Nr. 14.</p>
<p>NB: Die meisten Menschen, die sich in psychotherapeutische Behandlung begeben, ebenso wie die meisten Psychotherapeuten sind Frauen. Ungeachtet dieser Tatsache wird bei denen auf dieser Website veröffentlichen Texten einzig aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form („Patient“/„Psychotherapeut“) verwendet.</p>
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		<title>Impressum</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 21:11:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Psychotherapeutische Praxis Robert Scholz Kiliansring 5 65343 Eltville am Rhein Telefon: 06123 — 70 20 14 E-Mail: kontakt@scholz-psychotherapie.de Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt der Autor keine Haftung für den Inhalt von Beiträgen anderer Internet-Seiten, auf die mittels Verbindungen („Links“) &#8230; <a href="http://robertscholz.net/?p=160">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Psychotherapeutische Praxis<br />
Robert Scholz<br />
Kiliansring 5<br />
65343 Eltville am Rhein</p>
<p>Telefon: 06123 — 70 20 14<br />
E-Mail: kontakt@scholz-psychotherapie.de</p>
<p>Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt der Autor keine Haftung für den Inhalt von Beiträgen anderer Internet-Seiten, auf die mittels Verbindungen („Links“) verwiesen wird. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.</p>
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		<title>Therapievertrag</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 20:59:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Therapieverfahren]]></category>
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		<description><![CDATA[So bald Sie und der Therapeut sich auf eine Psychotherapie einigen (meistens im Laufe oder gegen Ende der probatorischen Sitzungen), schließen Sie einen Therapievertrag, der mündlich, aber auch in schriftlicher Form abgefasst sein kann. Damit sind auch bestimmte Verpflichtungen seitens &#8230; <a href="http://robertscholz.net/?p=157">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So bald Sie und der Therapeut sich auf eine Psychotherapie einigen (meistens im Laufe oder gegen Ende der probatorischen Sitzungen), schließen Sie einen Therapievertrag, der mündlich, aber auch in schriftlicher Form abgefasst sein kann. Damit sind auch bestimmte Verpflichtungen seitens des Patienten verbunden. Es geht dabei üblicherweise u.a. darum, …</p>
<p>    pünktlich und regelmäßig zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen<br />
    zu Beginn eines neuen Quartals unaufgefordert die gültige Versichertenkarte und eine Überweisung für „Psychotherapie“ (wahlweise 10,— € Praxisgebühr) vorzulegen.<br />
    im Krankheits- oder Verhinderungsfall spätestens 2 Arbeitstage vorher den vereinbarten Termin abzusagen, damit der Therapeut anderweitig disponieren kann.<br />
    bei Terminabsagen nach dieser Frist oder beim unentschuldigten Versäumen eines Termins (unabhängig vom Anlass) ein Ausfallhonorar zu bezahlen, das dem Patienten privat in Rechnung gestellt wird (Psychotherapiepraxen sind „Bestellpraxen“, d.h. es gibt meist keine offene Sprechstunde und kein Wartezimmer und es werden ausschließlich Einzeltermine mit Patienten vereinbart. Sagt ein Patient kurzfristig einen Termin ab, kann der Psychotherapeut diesen oft nicht anderweitig besetzen. Werden, z.B. wegen längerer Krankheit, mehrere Termine hintereinander versäumt, wird i.d. Regel nur für die ersten versäumten Termine ein Ausfallhonorar erhoben).<br />
    Urlaub und längere Abwesenheit rechtzeitig mit dem Psychotherapeuten zu besprechen.</p>
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		<title>Psychotherapie für Privatpatienten (PKV)</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 20:55:37 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Entgegen weit verbreiteter Meinung sind Privatpatienten hinsichtlich der Erstattung einer Psychotherapie kaum besser, aber sehr oft schlechter gestellt als gesetzlich Versicherte. Dies trifft insbesondere bei chronischen psychischen Erkrankungen zu. Zahlreiche Versicherungstarife schließen Psychotherapie ganz von der Erstattung aus oder begrenzen &#8230; <a href="http://robertscholz.net/?p=153">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Entgegen weit verbreiteter Meinung sind Privatpatienten hinsichtlich der Erstattung einer Psychotherapie kaum besser, aber sehr oft schlechter gestellt als gesetzlich Versicherte. Dies trifft insbesondere bei chronischen psychischen Erkrankungen zu. Zahlreiche Versicherungstarife schließen Psychotherapie ganz von der Erstattung aus oder begrenzen die Leistung in erheblichem  Maß. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie, je nach Tarif, in unterschiedlichem Umfang. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die für Sie geltenden Bestimmungen für Psychotherapie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung. Die Antragsverfahren sind hier sehr unterschiedlich und in der Regel aufwändiger als bei gesetzlich Versicherten. Oft werden unterschiedliche Anträge für die Beihilfestellen und die privaten Zusatzversicherungen verlangt. </p>
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		<title>Gutachterverfahren für eine Psychotherapie: GKV</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 20:47:29 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Psychotherapie gehört jedoch zu den antragspflichtigen Leistungen, d.h. Ihr Therapeut muss -in der Regel für Langzeittherapien über 25 Stunden- über die mit Ihnen geplante Psychotherapie einen ausführlichen Bericht abfassen, der einem Fachgutachter vorgelegt wird. Die Krankenkasse, der lediglich die Diagnose &#8230; <a href="http://robertscholz.net/?p=151">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Psychotherapie gehört jedoch zu den antragspflichtigen Leistungen, d.h. Ihr Therapeut muss -in der Regel für Langzeittherapien über 25 Stunden- über die mit Ihnen geplante Psychotherapie einen ausführlichen Bericht abfassen, der einem Fachgutachter vorgelegt wird. Die Krankenkasse, der lediglich die Diagnose mitgeteilt wird, erlangt selber keine Kenntnis vom Inhalt dieses „Berichtes an den Gutachter“, der in einem verschlossenen Umschlag und in anonymisierter Form weitergeleitet wird. Daneben wird ein „Konsiliarbericht“ benötigt, in dem Ihr Hausarzt oder ein Facharzt bescheinigt, dass keine körperliche Erkrankung vorliegt, wegen der eine Psychotherapie kontraindiziert wäre. Wenn Sie bereits einmal aus psychischen Gründen in einer Klinik waren, benötigt Ihr Therapeut auch die Entlassungsbriefe dieser Kliniken, bzw. eine Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht, damit der Therapeut die betreffenden Berichte bei den Kliniken anfordern darf. Erachtet schließlich der Gutachter die geplante Psychotherapie als sinnvoll und zweckmäßig, wird dem Antrag stattgegeben und der Psychotherapeut erhält ein definiertes Stundenkontingent, über das er gemeinsam mit Ihnen im Rahmen der geplanten Psychotherapie verfügen kann. Auch der Patient erhält einen Bescheid von der Krankenkasse über die Bewilligung oder Ablehnung des beantragten Stundenkontingentes. Mit allen erforderlichen Schritten der Beantragung kennt sich ihr Therapeut aus. Er wird mit Ihnen genau besprechen, was von Ihrer Seit zu tun ist, bzw. Ihnen die notwendigen Unterlagen aushändigen.</p>
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		<title>Erstgespräch, Probatorische Sitzungen</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 20:35:27 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wenn sie einen Termin vereinbaren, so ist dies in der Regel ein Termin für ein Erst- bzw. Vorgespräch („Probatorische Sitzung“). Ihr Psychotherapeut kann die Kosten für höchstens 5 bis 8 Vorgespräche direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Die Tatsache, dass Sie &#8230; <a href="http://robertscholz.net/?p=144">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn sie einen Termin vereinbaren, so ist dies in der Regel ein Termin für ein Erst- bzw. Vorgespräch („Probatorische Sitzung“). Ihr Psychotherapeut kann die Kosten für höchstens 5 bis 8 Vorgespräche direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Die Tatsache, dass Sie einen solchen Termin bekommen haben, bedeutet jedoch noch nicht, dass der Therapeut auch tatsächlich einen Therapieplatz für sie frei hat. Manche Kollegen führen z.B. Wartelisten, in die man sich nach einem oder mehreren probatorischen Sitzungen aufnehmen lassen kann. Wenn Sie sicher gehen wollen, fragen Sie bereits beim telefonischen Erstkontakt nach.</p>
<p>Die probatorischen Sitzungen dienen dem Therapeuten dazu, sich „ein Bild“ von Ihnen und Ihrer Thematik zu machen. Er muss dabei verschiedene Ziele im Auge behalten, z.B. um zu klären, ob in Ihrem Fall eine psychotherapeutische Behandlung zu Lasten der Krankenkassen indiziert ist, welche Behandlungsstrategie am geeigneten sein könnte, wie er ein solches Vorgehen fachlich begründen könnte usw.; Ein weiteres mögliches Ergebnis eines Erstgespräches kann jedoch auch sein, dass der Therapeut Ihnen mitteilt, sie seien an „der falschen Adresse“. Er kann Ihnen jedoch ggf. Alternativen nennen und Sie, z.B. an einen entsprechenden Arzt, an eine Klinik oder an eine Beratungsstelle verweisen.<br />
Daneben geht es in den Erstgesprächen natürlich auch immer um die Frage, ob Therapeut und Patient miteinander zurecht kommen, denn dies ist eine der Voraussetzungen für eine gelingende Therapie. Betrachten Sie daher auch selber bitte das Erstgespräch in diesem Sinne. Therapeuten sind unterschiedlich, ebenso wie sich alle Menschen voneinander unterscheiden.</p>
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		<title>Erreichbarkeit</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 20:32:19 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die meisten niedergelassenen Psychotherapeuten arbeiten als 1-Personen-Betrieb und verfügen weder über ein Sekretariat noch über eine Sprechstundenhilfe. Es ist daher manchmal nicht einfach, einen Psychotherapeuten telefonisch zu erreichen. Es gibt jedoch einige Regeln, deren Beherzigung Ihre Erfolgsaussichten beträchtlich erhöhen können: &#8230; <a href="http://robertscholz.net/?p=141">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die meisten niedergelassenen Psychotherapeuten arbeiten als 1-Personen-Betrieb und verfügen weder über ein Sekretariat noch über eine Sprechstundenhilfe. Es ist daher manchmal nicht einfach, einen Psychotherapeuten telefonisch zu erreichen. Es gibt jedoch einige Regeln, deren Beherzigung Ihre Erfolgsaussichten beträchtlich erhöhen können:</p>
<p>    Halten Sie sich an die im Internet oder auf dem Anrufbeantworter angegebenen telefonischen Sprechzeiten.<br />
    Rufen Sie ansonsten ungefähr ab 10 Minuten vor bis jeweils zur vollen Stunde an. Die meisten Therapeuten beginnen eine Therapiesitzung zur vollen Stunde, die dann 50 Minuten dauert. Evt. besteht danach Gelegenheit, ans Telefon zu gehen.<br />
    Wenn Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, rechnen Sie nicht unbedingt mit einem Rückruf und versuchen Sie es lieber später noch einmal.</p>
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		<title>Aktuell</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 20:29:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Zur Zeit sind leider keine freien Therapieplätze vorhanden. Die Wartezeit für ein Erstgespräch beträgt ca. 4 Wochen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Zeit sind leider keine freien Therapieplätze vorhanden.<br />
Die Wartezeit für ein Erstgespräch beträgt ca. 4 Wochen</p>
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		<title>Kostenübernahme durch die Krankenkassen (GKV)</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 20:26:18 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Es werden — in der Regel — nur solche Psychotherapien von den Kostenträgern übernommen, die zu den drei vom wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannten Therapieverfahren zählen. Diese sog. „Richtlinienverfahren“ sind derzeit: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Analytische Psychotherapie Verhaltenstherapie Anerkannte Therapieverfahren dürfen in &#8230; <a href="http://robertscholz.net/?p=136">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es werden — in der Regel — nur solche Psychotherapien von den Kostenträgern übernommen, die zu den drei vom wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannten Therapieverfahren zählen. Diese sog. „Richtlinienverfahren“ sind derzeit:</p>
<p>    Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie<br />
    Analytische Psychotherapie<br />
    Verhaltenstherapie</p>
<p>Anerkannte Therapieverfahren dürfen in Deutschland (laut Psychotherapeutengesetz) nur von Approbierten Psychotherapeuten durchgeführt werden. Für die Psychotherapie von Erwachsenen sind dies im Grundberuf entweder Ärzte oder Diplom-Psychologen, die nach dem Studium noch eine unterschiedlich lange Aus- oder Weiterbildung in Psychotherapie absolviert haben. Ein approbierter psychologischer Psychotherapeut ist hinsichtlich seiner formalen Qualifikation in etwa einem Facharzt gleichzusetzen. Im Gegensatz dazu können Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Grundberuf auch z.B. Diplom-Sozialpädagogen, Pädagogen oder Grundschullehrer sein, die ebenfalls eine längere, spezielle Zusatzausbildung absolviert haben müssen. Die fachliche Ausrichtung einer solchen therapeutischen Aus- oder Weiterbildung ist i. d. Regel schulenspezifisch, d.h. entweder verhaltenstherapeutisch oder psychodynamisch (tiefenpsychologisch fundiert und psychoanalytisch) ausgerichtet. Jedoch sollte jeder approbierte Psychotherapeut über umfassende Kenntnisse u.a. in Diagnostik, Psychopathologie, Klinischer Psychologie und Psychotherapie der unterschiedlichsten psychischen Störungen verfügen.</p>
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